Wissing erlaubt Drohneneinsatz zum Tierschutz in der Landwirtschaft
Wissing erlaubt Drohneneinsatz zum Tierschutz in der Landwirtschaft - Politik in Berlin
In diesen Arealen soll dann ein Mindestabstand von nur noch 10 Metern zu angrenzenden Gebieten gelten, sofern tief genug geflogen wird. Die nationale Ausnahme gilt nur für Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Tieren, nicht für Sport- oder Freizeitpiloten. Die Allgemeinverfügung soll ab dem 20. November greifen. Laut dem Verkehrsministerium sind durch die vorläufige Ausnahmeregelung seit März dieses Jahres allein in der Frühjahrsmahd "bis zu 20.000 Rehkitze" mithilfe von Drohnen gerettet worden. "Unsere temporär geltende Ausnahmeregelung war ein voller Erfolg", sagte Wissing dem Nachrichtenportal.
Tausende Rehkitze seien im Frühjahr dank des Einsatzes von Drohnen nicht den Mähtod gestorben. "Im Herbst erhoffen wir uns nun ähnliche Effekte für die Wildtiere, die gerade in der Brunftzeit durch Wildunfälle verletzt werden und nur per Drohne gefunden werden können", so der Verkehrsminister, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Digitalisierung fällt. "Wir entlasten unsere Land- und Forstwirte sowie Jäger, indem wir nationale Spielräume im Europarecht nutzen und den Drohneneinsatz zum Zwecke des Wildtierschutzes jetzt dauerhaft ermöglichen."
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