Thüringen-CDU bekommt vor Verfassungsgerichtshof weitgehend Recht
Thüringen-CDU bekommt vor Verfassungsgerichtshof weitgehend Recht - Politik in Weimar
Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig, so die Thüringer Verfassungsrichter. Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen - und nicht allein die stärkste Fraktion - bereits für den ersten Wahlgang Vorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletze das Verfassungsrecht nicht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten komme deshalb "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht", heißt es im Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Die erste Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag war im Chaos versunken. Nachdem der von der AfD gestellte Alterspräsident die Sitzung eröffnet hatte, wurde er schnell mit Geschäftsordnungsanträgen unterbrochen und es kam zu Streit über die Reihenfolge der Tagesordnung.
Die offizielle Konstituierung wurde nicht vollzogen, schließlich wurde das Landesverfassungsgericht Thüringen angerufen, zu entscheiden, wie es weiter geht. Damit dürfte in der für Samstag neu angesetzten Sitzung die Mehrheit wohl eine Änderung beschließen und dann auch selber Vorschläge für das Amt des Landtagspräsidenten machen. Bislang war das in Thüringen nur für die stärkste Fraktion vorgesehen - und das ist nach der Landtagswahl vom 1. September die AfD.
Schreibe einen Kommentar