Singhammer für Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs
Singhammer für Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs - Politik in Berlin
Der CSU-Politiker warnte vor den Folgen eines starken Familiennachzugs: "Das Bundesinnenministerium hat Prognosen bestätigt, dass pro Syrer etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachziehen werden. Angesichts der mittlerweile rund 500.000 Syrer muss sich die Gesellschaft mittelfristig auf die Integration einer halben Million weiterer Syrer durch den Familiennachzug einstellen", sagte Singhammer. Diese Belastung sei zusätzlich zu dem weiter anhaltenden Asylzuzug und den bestehenden Problemen durch vergangene Zuwanderungswellen zu stemmen. Deswegen dürfe die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nicht vorzeitig beendet werden. Inzwischen ist die Zahl der von der Aussetzung Betroffenen auf rund 179.000 Personen gestiegen. So vielen Migranten wurde seit März 2016 bis Ende Februar 2017 der subsidiäre Schutz erteilt, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilte. Darunter waren den Angaben zufolge alleine 137.000 Syrer. Bekamen im Februar 2016 - also dem letzten vollständigen Monat vor der Aussetzung des Familiennachzuges - demzufolge nur 270 Asylsuchende den subsidiären Schutz, waren es im April schon 4.116. Danach stiegen die Zahlen bis zum September 2016 auf mehr als 28.000. Inzwischen sind sie wieder gesunken. Im Januar und Februar dieses Jahres lag die Zahl bei jeweils 13.000. Das BAMF erklärt den starken Anstieg mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren am 17. März 2016. Damals sei "das Bundesamt mit entsprechendem Erlass vom Bundesinnenministerium gebeten worden, sicherzustellen, dass bei grundsätzlich allen Asylsuchenden, die ab diesem Datum ihren Asylantrag stellen, vor der Entscheidung eine persönliche Anhörung erfolgt." Zuvor hatte das BAMF im November 2014 ein beschleunigtes Verfahren für Syrer, später auch Eritreer und religiöse Minderheiten aus dem Irak eingeführt. Diese Schutzsuchenden legten ihre Fluchtgründe nur in einem Fragebogen dar. Das BAMF teilte dazu mit: "Im Rahmen des Fragebogenverfahrens konnte nur der Flüchtlingsschutz vergeben werden".
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