Kraft und Schwesig wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Kraft und Schwesig wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern - Politik in Berlin
Eine Ergänzung von Artikel 6 der Verfassung, der dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gewidmet ist, gehe "zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien", betonen die Autorinnen. Für ihr Plädoyer verweisen sie auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund, der die konsequente und vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht, sowie auf Forderungen der Länder an den Bund, zuletzt in einem einstimmigen Beschluss der Justizminister vom November 2016. Kraft und Schwesig beklagen, dass Kinder und Jugendliche bis heute im Grundgesetz nur "eine Nebenrolle" spielten. Sie müssten aber zu "Hauptpersonen" werden. Ihr Vorschlag zu einer Neufassung von Artikel 6 sieht unter anderem einen Anspruch jedes Kinds auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung "entsprechend seinem Alter und seiner Reife" vor einer staatlichen Entscheidung vor, die seine Rechte betrifft. Eine Grundgesetzänderung sei keine bloße Symbolik. So würde die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht nur den Schutz vor wiederholten Misshandlungen stärken: Sie würde auch helfen, Beschwerden wegen Kinderlärm abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits zu erhöhen.
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