IW: Lohnfortzahlung bei Krankheit kostet über 76 Milliarden Euro
IW: Lohnfortzahlung bei Krankheit kostet über 76 Milliarden Euro - Wirtschaft in Köln
Sofern erkrankte Beschäftigte innerhalb von bis zu drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen, wird das Gehalt für bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt. Die Bescheinigung kann bei Atemwegserkrankungen auch nach telefonischem Kontakt durch den Arzt ausgestellt werden. Die Frist beginnt von Neuem, sollten Beschäftigte an einem anderen Leiden erkranken. Währt die Genesung länger als sechs Wochen, zahlen die Krankenkassen ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, längstens bis zum Ende der 72. Woche. "Haben die Arbeitgeber im Jahr 2023 laut Sozialbudget 64,9 Milliarden Euro an Bruttoentgelten für ihre erkrankten Mitarbeiter gezahlt, dann mussten sie weitere 11,9 Milliarden Euro für ihren Anteil am Sozialversicherungsbeitrag aufwenden", so das Institut.
Insgesamt ergeben sich demnach Kosten für die Unternehmen von 76,7 Milliarden Euro. Studienautor Jochen Pimpertz erklärte den Anstieg mit dem weiterhin hohen Beschäftigungsstand und deutlich gestiegenen Löhnen und Gehältern. "Beide Faktoren erklären aber nur einen Teil der Entwicklung. Denn auch der Krankenstand ist gestiegen: Verzeichnete der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) im Jahr 2010 noch durchschnittlich 13,2 Kalendertage, an denen ihre beschäftigten Mitglieder ein ärztliches Attest vorlegten, so waren es im Jahr 2022 bereits 22,6 Tage", schreibt Pimpertz. Die Daten einer monatlichen Stichprobe der teilnehmenden Betriebskrankenkassen legten nahe, dass der Krankenstand im Jahr 2023 kaum gesunken sei.
Das Institut plädiert deshalb dafür, die Möglichkeiten der Krankschreibung ohne direkten persönlichen Kontakt mit einem Arzt wieder mehr einzuschränken. "Grundsätzlich ließe sich die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung auf den Hausarzt oder einen in Deutschland ansässigen Arzt beschränken", so die Studie. Treten Atemwegserkrankungen während eines Auslandsurlaubs auf, sollte Beschäftigten der persönliche Kontakt mit einem ortsansässigen Arzt zugemutet werden können.
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