Hessen und NRW fordern harte Strafen gegen Betreiber von Social Bots
Hessen und NRW fordern harte Strafen gegen Betreiber von Social Bots - Politik in Wiesbaden/Düsseldorf
Denn wenn jemand Zehntausende Fake-Profile gleichzeitig betreibe, könne er "mit einem Klick einen Tsunami an Falschmeldungen, Hassbotschaften oder Meinungsäußerungen auslösen". Da helfe dann auch kein staatliches Lösch-Gebot innerhalb von 24 Stunden mehr. "Denn bei knapp 30 Millionen Nutzern allein bei Facebook in Deutschland sind solche Meldungen dann bereits an den Mann oder die Frau gebracht." Man müsse deshalb auch die Verbreitungswege in den Blick nehmen, "denn Fake-News oder auch nur computergesteuerte Meinungsäußerungen können unmittelbar Auswirkungen auf Wahlergebnisse in Deutschland haben". Hier gebe es "tatsächlich noch eine Strafbarkeitslücke, die es zu füllen gilt", sagte auch der nordrhein-westfälische Justizminister Kutschaty der Zeitung. Das Problem besteht seiner Ansicht nach darin, dass die von Meinungsbots betriebenen Nutzer-Accounts im Internet käuflich erworben werden und somit ins Visier krimineller Anbieter geraten können. Die böten dann im sogenannten Darknet Zugangsdaten zu gehackten Accounts an, erläuterte der Minister. Nach geltendem Recht ist es aber derzeit nicht strafbar, wenn sich ein Dritter den Zugriff auf ein infiltriertes informationstechnisches System kauft. "Das sollten wir ändern", betonte der SPD-Politiker. Der Bundesrat hat dazu auf Initiative Hessens einen konkreten Vorschlag für einen neuen Straftatbestand "Digitaler Hausfriedensbruch" auf den Weg gebracht. Nachdem die Bundesregierung dazu bereits Stellung genommen hat, liegt der Gesetzentwurf nun dem Bundestag zur Beratung vor. Die Idee dahinter ist, Social Bots unter Strafe zu stellen, wenn ihr Einsatz gegen die Geschäftsbedingungen sozialer Netzwerke verstößt. Ein Verstoß würde demnach, so sieht es die Gesetzesinitiative der Länder vor, als "unbefugtes In-Gang-Setzen eines informationstechnischen Ablaufs auf einem informationstechnischen System" gewertet. Das vorgesehene Strafmaß würde von Geldstrafen bis zu einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren reichen.
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