Gutachten: Tegel muss nach BER-Eröffnung nicht zwingend schließen
Gutachten: Tegel muss nach BER-Eröffnung nicht zwingend schließen - Wirtschaft in Berlin
So stehe der Planfeststellungsbeschluss von 2004 "einem Weiterbetrieb nicht entgegen". Auch der sogenannte Konsensbeschluss von 1996 sei kein Hindernis. Damals hatten Berlin, Brandenburg und der Bund den Bau des BER zum "Single-Airport" beschlossen und die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel vereinbart. Laut Gutachten war dieser Konsensbeschluss jedoch lediglich "eine politische Absichtserklärung oder Willensbekundung". Eine "rechtliche Bindungswirkung" gebe es nicht. Der Berliner Senat dagegen will am Konsensbeschluss festhalten. Tegel soll deshalb sechs Monate nach Eröffnung des BER stillgelegt werden. Das bislang unbeachtete Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes stammt aus dem Jahr 2013. Es unterstützt die Argumentation eines Berliner Volksbegehrens, welches sich für die Offenhaltung Tegels engagiert.
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