FDP setzt im Bundestagswahlkampf auf Kontrastprogramm zu Schulz
FDP setzt im Bundestagswahlkampf auf Kontrastprogramm zu Schulz - Politik in Berlin
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit kritisiert die FDP als zu starr. Deshalb solle die bisherige Grenze der täglichen Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden sowie die elfstündige Ruhezeit aufgehoben werden. Stattdessen solle nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Abschaffen wollen die Liberalen zudem die Arbeitsstättenverordnung und andere gesetzliche Regelungen, "die faktische Hürden für mobiles Arbeiten und Home-Office" darstellten. Um das lebenslange Lernen der Beschäftigten zu unterstützen, fordert die Partei, die Weiterbildungsmaßnahmen aller Betriebe in Zukunft von der Bundesagentur für Arbeit mit bis zu 50 Prozent zu fördert. Darüber hinaus schlagen die Liberalen - nach dem Vorbild der staatlichen Bausparförderung - ein steuerlich subventioniertes "Bildungssparen" vor. Die angesparten Mittel könnten die Beschäftigten dann für Investitionen in ihre eigene Weiterbildung nutzen. Selbstständigen will die FDP die Möglichkeit einräumen, sich kostengünstig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Beitragshöhe soll sich dabei an den tatsächlichen Einnahmen der Selbstständigen orientieren; "alles andere ist unfair", heißt es in dem Antrag. Bislang zahlen Freiberufler und Selbstständige im Regelfall den Höchstbeitrag. Totale Flexibilität streben die Liberalen bei der Rente an. So soll die gesetzliche Altersgrenze, die derzeit bei 65 Jahren und sechs Monaten liegt, wegfallen. Jeder Arbeitnehmer soll stattdessen selbst entscheiden, wann er in den Ruhestand geht. Je später der Renteneintritt, desto höher würden dann die Bezüge ausfallen. Wer trotz Rente weiterarbeiten will, soll dies nach dem FDP-Modell künftig ohne Zuverdienstgrenzen tun dürfen. Die Pläne des SPD-Chefs für ein neues "Arbeitslosengeld Q" bezeichnet die FDP in dem Papier als "kontraproduktiv". Schulz will einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung für Arbeitslose einführen. Wer an einer entsprechenden Maßnahme teilnimmt, soll bis zu vier Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen. Derzeit beträgt die Bezugsdauer maximal zwei Jahre.
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