Faeser verbietet Neonazi-Vereinigung „Hammerskins“
Faeser verbietet Neonazi-Vereinigung „Hammerskins“ - Politik in Berlin
Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten im Zusammenhang mit dem Verbot am Morgen die Wohnungen von 28 Vereinsmitgliedern in zehn Bundesländern - konkret in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Zur Begründung hieß es, dass sich der Verein "gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung" richte. Zweck und Tätigkeit liefen den Strafgesetzen zuwider.
Die "Hammerskins Deutschland" sind ein Ableger der im Jahr 1988 in den Vereinigten Staaten gegründeten "Hammerskins Nation". In der rechtsextremistischen Szene in Europa nehmen die "Hammerskins Deutschland" nach Einschätzung des Innenministeriums eine "herausragende Rolle" ein. Weltweit bezeichnen sich die Mitglieder dieser Vereinigung als "Brüder" und verstehen sich als elitäre "Bruderschaft", die ihre subkulturelle Lebensweise innerhalb einer Gruppe praktizieren möchten, die sich als Elite der rechtsextremistischen Skinhead-Szene versteht.
In Deutschland umfasst die Gruppierung nach Angaben der Bundesregierung rund 130 Mitglieder. Kernelement des Gedankenguts der Gruppierung ist laut Innenministerium "die Propagierung einer an die NS-Ideologie angelehnten Rassenlehre". Zweck der Vereinigung sei es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen.
Dies erfolge insbesondere durch Konzertveranstaltungen, wo auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut "konfrontiert, ideologisiert und radikalisiert" würden. Die rechtsextreme Ausrichtung der Gruppierung manifestierte sich laut Faeser vorwiegend durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation von Konzerten und den Verkauf von Merchandise-Artikeln. Bei dem Verbot der "Hammerskins Deutschland" handelt es sich um das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch das Bundesinnenministerium.
Faeser bezeichnete das Verbot als "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus" sowie als "klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus". Bund und Länder hätten in dem Verfahren "intensiv über ein Jahr lang kooperiert" - auch mit den US-Behörden habe man zusammengearbeitet.
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