Experten fordern von Jamaika-Partnern Stopp des „Facebook-Gesetzes“
Experten fordern von Jamaika-Partnern Stopp des „Facebook-Gesetzes“ - Politik in Berlin
"Wir nehmen die FDP hier weiterhin beim Wort und erwarten eine klare Positionierung für die Abschaffung dieses Gesetzes." Kritisch sieht Süme die in den Sondierungen vertretene Ansicht der FDP, das als "Facebook-Gesetz" bekannt gewordene Regelwerk lediglich "grundlegend" zu überarbeiten. "Die Teile, die die FDP nun auf einmal als erhaltenswert beurteilt, beispielsweise den Zustellungsbevollmächtigten, bedürfen keiner eigenen gesetzlichen Regelung", sagte Süme. "Wir halten dieses Gesetz für grundsätzlich falsch, weil es die Verantwortung weg vom Staat, hin zu privaten Unternehmen verschiebt und damit außerhalb der Justiz eine Zensurinstanz schafft." Die vorgesehenen hohen Bußgelder würden außerdem dazu führen, "dass im Zweifel auch rechtmäßige Beiträge gelöscht werden". Auch Nichtregierungsorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" (ROG) und die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) setzen darauf, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von einer Jamaika-Regierung weitgehend außer Kraft gesetzt wird. "Das Gesetz gefährdet in seiner bisherigen Form die Presse- und Meinungsfreiheit", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr dem "Handelsblatt". Schon der Grundansatz einer nationalstaatlichen Regulierung bleibe problematisch. Perspektivisch sollte daher eine internationale Lösung der Regulierung angestrebt werden, etwa auf EU-Ebene, weil die Probleme bei Transparenz und Löschung von Inhalten durch Facebook oder Google nur zwischenstaatlich gelöst werden könnten. Mihr regte Korrekturen am NetzDG an, mit denen insbesondere die Widerspruchs- und Klagerechte für Nutzer gestärkt würden. Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer bezeichnete das NetzDG in seiner derzeitigen Form als wenig hilfreich. "Eine mögliche Jamaika-Koalition sollte das NetzDG daher als Sofort-Maßnahme weitgehend außer Kraft setzen", sagte Buermeyer, der auch Richter am Landgericht Berlin ist, der Zeitung. In Kraft bleiben sollte nur der Paragraf, der die Provider zu einer besseren Kooperation mit Polizei und Justiz zwinge. Diesen Ansatz des inländischen Zustellungsbevollmächtigten "halte ich für zukunftsweisend", so Buermeyer.
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