Ex-Verfassungsgerichtspräsident für Zurückweisungen an Grenzen
Ex-Verfassungsgerichtspräsident für Zurückweisungen an Grenzen - Politik in Berlin
Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen. "Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig", sagte Papier der "Bild". Der Jurist fordert die Rückkehr zu geltendem Recht: "Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme wurde an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel, das ist widerspricht dem Sinn des Asylrechts." Zu Einwänden, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie den "Dublin-II-Verordnung" an der deutschen außengrenze nicht ohne weiteres möglich, sagte Papier: "Die Frage stellt sich eigentlich nicht. Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen." Ein souveräner Staat könne "nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren".
Papier: "Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht." Papier fordert auch die Abschaffung des subsidiären Schutzes in seiner jetzigen Form: "Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren. Aber aus dieser Ermessensentscheidung ist über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts."
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