Ex-AfD-Abgeordnete Cotar offen für AfD-Verbotsverfahren
Ex-AfD-Abgeordnete Cotar offen für AfD-Verbotsverfahren - Politik in Berlin
"Ich glaube, die Protagonisten sind bekannt, gerade im Osten." In der AfD gebe es "korrupte Netzwerke" sowie "eine ganze Menge, was hinter den Kulissen passiert, die mir nicht mehr geschmeckt haben", sagte die Bundestagsabgeordnete. Insbesondere die enge Verbindung zu autoritären Regimen wie Russland und China hätten die gebürtige Rumänin im November 2022 dazu bewogen, sich aus ihrer Partei zurückzuziehen. Cotar gehörte seit 2013 der AfD an und war 2017 erstmals über die hessische Landesliste in den Bundestag eingezogen. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Nötig dafür ist ein Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
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