CDU will Mautdaten der Polizei zugänglich machen
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CDU will Mautdaten der Polizei zugänglich machen - Politik in Berlin
"Die Maut darf nicht dazu verwendet werden, um Bewegungsprofile zu erstellen." Die aktuelle Rechtslage schließt eine polizeiliche Nutzung der Mautdaten grundsätzlich aus. "Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig", heißt es in dem Gesetz für die Pkw-Maut. Das Bundeskriminalamt hatte im mehrfach dafür plädiert, Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität nutzen zu dürfen. Datenschützer hatten vor der Maut auch deswegen gewarnt, weil sich die Daten für andere Zwecke nutzen ließen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der grundsätzlich um die Akzeptanz der Pkw-Maut zu kämpfen hatte, hat eine Datennutzung durch Sicherheitsbehörden bislang ausgeschlossen. Er bezeichnete das Maut-Gesetz als "strengsten Datenvorschrift, die wir kennen".
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