Buntenbach gegen Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Buntenbach gegen Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung - Wirtschaft in Berlin
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fordert in seinem am Mittwoch vorgestellten Jahresgutachten eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Alle Gruppen in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit seien sich einig, dass als Vorsorge ein Betrag von 20 Milliarden Euro erforderlich sei. "Diese Höhe hat die Rücklage noch lange nicht erreicht", sagte Buntenbach. "Offensichtlich hat der Sachverständigenrat ein Kurzzeitgedächtnis: Mit der Abschaffung der Defizithaftung hat der Bund die Bundesagentur verpflichtet, Vorsorge für Krisenzeiten zu treffen." Das sei nur über die Bildung von Rücklagen möglich. Nur mit deren Hilfe habe die Bundesagentur in der Finanzmarktkrise schnell handeln und mithilfe von Kurzarbeitergeld Schlimmeres verhindern können. Die Debatte um die Senkung des Beitrags dürfe nicht dazu führen, "dass strategisch wichtige Fragen der Arbeitsmarktpolitik aus dem Blick geraten". Die Gewerkschaften forderten schon lange, den Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit zu verbessern. Außerdem stelle die Digitalisierung die Arbeitsmarktpolitik vor völlig neue Herausforderungen. "Die BA muss mehr in Weiterbildung investieren, damit dieser Wandel gut bewältigt wird, ohne dass die Menschen abstürzen", so Buntenbach weiter.
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