Böhmermann will „Schmähgedicht“-Urteil nicht akzeptieren
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Böhmermann will „Schmähgedicht“-Urteil nicht akzeptieren - Gemischtes in Hamburg
Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Er hatte in seiner Sendung satirisch erklärt, wie man Erdogan kritisieren darf und wie nicht. Dabei hatte er abstruse sexuelle und von Kritikern als rassistisch empfundene Klischees bemüht. Das Landgericht Hamburg untersagte ihm diese Beleidigungen am 10. Februar: Auch Erdogan müsse sich nicht alles gefallen lassen. Schertz erklärte, dass das Gericht den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt habe. Erdogan schränke die Grundrechte in der Türkei systematisch ein und lasse Kritiker und Journalisten inhaftieren. "Das übersteigerte Ehrempfinden" Erdogans dürfe ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden wie persönlicher Humorgeschmack oder strategische Erwägungen der Politik. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg wird vermutlich erst in Monaten stattfinden. Die zuständige Kammer gilt als chronisch überlastet.
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