AfD beklagt „Schwächung der Oppositionsrechte“ durch Karlsruhe
AfD beklagt „Schwächung der Oppositionsrechte“ durch Karlsruhe - Politik in Berlin
Außerdem gelte: "Mehrheiten können sich in Demokratien ändern und die jetzigen Mehrheiten werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen, wenn sie einmal in der Minderheit sind", fügte Brandner hinzu. Die Karlsruher Richter hatten zuvor zwei Organklagen der AfD-Fraktion teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages wurde demnach nicht festgestellt. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich "im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie", hieß es zur Begründung.
Schreibe einen Kommentar